Die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie ist abhängig von der Art ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung.

Privatversicherte und Beihilfe für Beamte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden im Normalfall von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die genauen Konditionen zu erfragen. Dann erfolgt die Abrechnung in der Regel problemlos und ich unterstütze Sie gern bei den Formalitäten. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung richten sich in meiner privatärztlich geführten Praxis verpflichtend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese wurde jedoch seit über 27 Jahren nicht überarbeitet. Ein Kassentherapeut, der dagegen gesetzlich versicherte Patienten behandelt, darf nach EBM abrechnen und erhält eine bessere Vergütung, die zumindest teilweise an die Preissteigerungen der letzten Jahre angepasst wurde. Hintergründe zur Thematik sowie eine direkte Empfehlung der Dptv (Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung) zur Steigerung des Regelsatzes finden Sie hier.

Ich finde es wichtig, dass Sie davon wissen, denn somit sind Sie als Privatpatient in der psychotherapeutischen Versorgung mittlerweile eindeutig benachteiligt. Dies spiegelt sich auch im Praxisalltag wieder, in dem Privatpatienten immer häufiger berichten, keinen Therapieplatz mehr zu finden, weil die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten besser vergütet wird. Um nun die o.g. stetige Senkung des Honorars aufzuhalten und sich an den EBM-Satz anzunähern, bleibt uns privatärztlich tätigen Psychotherapeuten aktuell nur die Möglichkeit den Steigerungssatz innerhalb der GOP zu erhöhen. Dies bedeutet für Sie Folgendes: Normalerweise erstatten Dritte (z.B. die Beihilfe oder die privaten Krankenversicherungen) eine psychotherapeutische Leistung mit einem Steigerungssatz von 2,3. Mein Honorar für eine Sitzung Verhaltenstherapie berechne ich nun aus o.g. Gründen standardmäßig mit dem 2,5-fachen Steigerungssatz. Die Differenz beträgt dementsprechend 8,74 Euro pro Sitzung, welche je nach Vertrag meist selbst zu tragen ist.

Selbstzahler

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu tragen. Das Honorar für eine Einzelstunde richtet sich nach dem 2,5-fachen Satz der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) (Stand September 2023: 109,30€ pro Sitzung á 50 Minuten). In diesem Fall bleibt die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse vollständig geschützt, da keine Antragsformalitäten erforderlich sind und der Kasse keine Diagnosen mitgeteilt werden. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sprechstunde richtet sich nach dem 2,5-fachen Satz der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) (Stand September 2023: 109,30€ pro Sitzung á 50 Minuten). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sprechstunde werden im Normalfall von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen (siehe Kosten Punkt oben). Auch hier besteht natürlich die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.

Kontakt

Dipl.-Psych. Rebecca Lee
Psychologische Psychotherapeutin
Fachgebiet Verhaltenstherapie
Haubachstr. 24
10585 Berlin

0151-20500759
kontakt@psychotherapie-lee.de