Die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie ist abhängig von der Art ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung.
Privatversicherte und Beihilfe für Beamte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden im Normalfall von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die genauen Konditionen zu erfragen. Dann erfolgt die Abrechnung in der Regel problemlos und ich unterstütze Sie gerne bei den Formalitäten. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung richten sich in meiner privatärztlich geführten Praxis verpflichtend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu tragen. Das Honorar für eine Einzelstunde richtet sich nach dem 2,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) (Stand September 2025: 122,42 € pro Sitzung á 50 Minuten). In diesem Fall bleibt die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse vollständig geschützt, da keine Antragsformalitäten erforderlich sind und der Kasse keine Diagnosen mitgeteilt werden. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Das Honorar für eine psychotherapeutische Sprechstunde richtet sich nach dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) (Stand Juli 2024: 134,60€ pro Sitzung á 50 Minuten, Ziffer 812). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sprechstunde werden im Normalfall von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen (siehe Kosten Punkt oben).
Dipl.-Psych. Rebecca Lee
Psychologische Psychotherapeutin
Fachgebiet Verhaltenstherapie
Haubachstr. 24
10585 Berlin
0151-20500759
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